
(lat. nocivi [M.Pl.] terrae) sind im Spätmittelalter die für den Landfrieden gefährlichen Menschen. Sie können von Amts wegen auch ohne handhafte Tat festgenommen werden. Gegen sie kann ohne weiteres öffentlich Klage erhoben werden. Gegen sie kann ein summarisches Verfahren stattfinden. Seit dem Spätmittelalter genügt zu ihrer Überführung ...
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landschädliche Leute (mhd. schedeliche liute; mlat. nocivi terrae). Fremde, nicht in dem Gerichtssprengel, in welchem sie ihre Missetaten verübten, ansässige Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrecher (lantstricher, lantsweifer, schedliche menschen). Sie rekrutierten sich aus verarmten Bauern, entlaufe...
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